Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
TM Mietpark / TM Automobile
Stand: Oktober 2026
TM Automobile
Geschäftsbezeichnung: TM Mietpark
Inhaber: Tim Meinen
Lindenstraße 22
26629 Großefehn
Telefon: 0176 19169143
E-Mail: info@tmmietpark.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge zwischen TM Automobile, Inhaber Tim Meinen, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung TM Mietpark, und seinen Kunden über die Vermietung von Maschinen, Baumaschinen, Gartengeräten, Anhängern, Eventequipment und sonstigen Mietgegenständen.
Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
Individuelle Vereinbarungen in einer Auftragsbestätigung, einem Mietvertrag oder einer ausdrücklich vereinbarten Zusatzvereinbarung gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Gerätebezogene Sicherheits-, Nutzungs-, Versicherungs- und Rückgabebedingungen gelten ergänzend.
2. Vertragsschluss und Reservierung
Eine Anfrage des Kunden stellt zunächst noch keine verbindliche Reservierung dar.
Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald TM Mietpark die Buchung oder Reservierung ausdrücklich bestätigt. Die Bestätigung kann insbesondere persönlich, schriftlich, per E-Mail, per WhatsApp oder über das Online-Buchungssystem erfolgen.
Mit der Buchungsbestätigung werden insbesondere Mietgegenstand, Mietzeitraum, Mietpreis und vereinbarte Zusatzleistungen verbindlich festgelegt.
Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben in der Buchungsbestätigung nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Fehler unverzüglich mitzuteilen.
3. Mietpreise und Zahlung
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche genannten Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Der Mietpreis ist spätestens bei Übergabe des Mietgegenstandes fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Zusätzliche Leistungen wie Lieferung und Abholung, Zubehör, Verbrauchsmaterialien, Kraftstoff, Reinigung, Mehrbetriebsstunden oder sonstige Zusatzleistungen werden entsprechend der getroffenen Vereinbarung gesondert berechnet.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Mietdauer
Beginn und Ende der Mietzeit ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung oder dem Mietvertrag.
Eine Verlängerung der Mietdauer ist ausschließlich nach vorheriger Zustimmung durch TM Mietpark zulässig.
Bei Maschinen und Arbeitsgeräten können im Mietpreis bestimmte Betriebsstunden enthalten sein. Die Anzahl der enthaltenen Betriebsstunden sowie der Preis für zusätzliche Betriebsstunden ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung, dem Mietvertrag oder der Artikelbeschreibung.
Der Mieter ist für die rechtzeitige Rückgabe verantwortlich.
5. Übergabe und Zustand des Mietgegenstandes
Der Mietgegenstand wird grundsätzlich in betriebsbereitem Zustand übergeben.
Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf erkennbare Schäden, fehlendes Zubehör und sonstige erkennbare Mängel zu prüfen.
Bereits vorhandene Schäden können von TM Mietpark insbesondere durch Fotos, Videos oder ein Übergabeprotokoll dokumentiert werden.
Erkennbare Beanstandungen sollen unmittelbar bei Übergabe mitgeteilt werden.
6. Nutzung des Mietgegenstandes
Der Mietgegenstand darf ausschließlich bestimmungsgemäß sowie unter Beachtung der Bedienungs-, Sicherheits- und Einweisungshinweise verwendet werden.
Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor Überlastung, Beschädigung, Diebstahl und unbefugtem Zugriff zu schützen.
Der Mietgegenstand darf nur von Personen benutzt oder bedient werden, die hierzu körperlich und fachlich geeignet sind.
Soweit eine Fahrerlaubnis, Bedienberechtigung oder sonstige gesetzliche Voraussetzung erforderlich ist, hat der Mieter sicherzustellen, dass diese vorliegt.
Eine Weitervermietung oder gewerbsmäßige Überlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von TM Mietpark nicht gestattet.
Sicherheitsvorrichtungen dürfen nicht entfernt, verändert, manipuliert oder außer Betrieb gesetzt werden.
7. Betriebsstörungen und Reparaturen
Treten während der Mietzeit Warnanzeigen, ungewöhnliche Geräusche, Undichtigkeiten, technische Störungen oder andere Auffälligkeiten auf, ist der Betrieb unverzüglich einzustellen, wenn eine weitere Benutzung zu Schäden oder Gefahren führen könnte.
TM Mietpark ist unverzüglich zu informieren.
Reparaturen, Veränderungen oder sonstige Eingriffe am Mietgegenstand dürfen ohne vorherige Zustimmung von TM Mietpark nicht durchgeführt oder durch Dritte durchgeführt werden, soweit nicht eine sofortige Maßnahme zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr erforderlich ist.
8. Rückgabe
Der Mietgegenstand ist vollständig und einschließlich sämtlichen Zubehörs zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben.
Die Rückgabe hat grundsätzlich in einem Zustand zu erfolgen, der einer ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Nutzung entspricht.
Der Mieter bleibt bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe für den Mietgegenstand verantwortlich.
Ist absehbar, dass der vereinbarte Rückgabezeitpunkt nicht eingehalten werden kann, ist TM Mietpark unverzüglich zu informieren.
Bei verspäteter Rückgabe können die für die zusätzliche Nutzungsdauer anfallenden Mietkosten sowie weitere nachweislich entstandene Schäden berechnet werden. Eine doppelte Berechnung desselben Schadens erfolgt nicht.
9. Reinigung
Die Mietgegenstände werden grundsätzlich sauber übergeben und sind sauber zurückzugeben.
Ist wegen des Zustandes bei Rückgabe eine über die gewöhnliche Kontrolle und Aufbereitung hinausgehende Reinigung erforderlich, wird eine Reinigungspauschale ab 35,00 € berechnet.
Für bestimmte Mietgegenstände können bereits bei Vertragsschluss ausdrücklich abweichende oder höhere Reinigungspauschalen vereinbart werden.
Bei außergewöhnlich starker Verschmutzung oder einem erheblich erhöhten Reinigungsaufwand können die tatsächlich erforderlichen und angemessenen zusätzlichen Reinigungskosten berechnet werden.
Dem Mieter bleibt bei einer pauschalierten Berechnung ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Reinigungsaufwand entstanden ist.
10. Kraftstoff und Betriebsstoffe
Wird ein Mietgerät vollgetankt übergeben, ist es ebenfalls vollgetankt zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei nicht vollständig betankter Rückgabe übernimmt TM Mietpark die Nachbetankung.
Für fehlenden Kraftstoff werden folgende Preise berechnet: Benzin 3,50 € je Liter brutto, Benzin-/Ölgemisch 3,50 € je Liter brutto und Diesel 3,50 € je Liter brutto.
Der Betrag beinhaltet den Kraftstoff sowie den mit der Nachbetankung verbundenen Aufwand.
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
Für Schäden aufgrund einer vom Mieter zu vertretenden Falschbetankung, der Verwendung falscher Betriebsstoffe oder der Missachtung vorgeschriebener Füllstände haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
11. Fehlendes oder beschädigtes Zubehör
Sämtliches mit dem Mietgegenstand ausgegebene Zubehör ist vollständig zurückzugeben.
Hierzu zählen insbesondere Schlüssel, Akkus, Ladegeräte, Kabel, Schläuche, Adapter, Werkzeuge, Löffel, Gurte, Fernbedienungen, Schutzvorrichtungen und sonstiges Zubehör.
Bei vom Mieter zu vertretendem Verlust oder einer Beschädigung haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften für die erforderlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.
Gesetzlich erforderliche Abzüge oder Vorteilsausgleiche bleiben unberührt.
12. Schäden am Mietgegenstand
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die von ihm schuldhaft verursacht werden.
Normale und vertragsgemäße Abnutzung stellt keinen vom Mieter zu ersetzenden Schaden dar.
Beschädigungen, Unfälle und sonstige Schadenereignisse sind TM Mietpark unverzüglich mitzuteilen.
Bei Unfällen mit Beteiligung Dritter sind sämtliche erforderlichen Angaben zum Unfallhergang und zu den Beteiligten zur Verfügung zu stellen.
13. Diebstahl und Verlust
Der Verlust oder Diebstahl eines Mietgegenstandes ist TM Mietpark unverzüglich mitzuteilen.
Bei Diebstahl ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Der Mieter hat TM Mietpark sämtliche für die weitere Schadenbearbeitung erforderlichen Angaben, Unterlagen und Nachweise zur Verfügung zu stellen.
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie gegebenenfalls nach ausdrücklich vereinbarten Versicherungs- oder Selbstbeteiligungsbedingungen.
14. Kaution, Versicherung und Selbstbeteiligung
TM Mietpark kann für einzelne Mietgegenstände eine Kaution verlangen.
Höhe und Zahlungsweise ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung oder dem Mietvertrag.
Für einzelne Mietgegenstände können Versicherungen, Vollkaskoschutz oder sonstige Schutzpakete mit einer Selbstbeteiligung angeboten oder vereinbart werden.
Die jeweils vereinbarte Selbstbeteiligung und die Voraussetzungen des Versicherungsschutzes ergeben sich aus der Buchungsbestätigung, dem Mietvertrag oder den zugehörigen Versicherungsbedingungen.
Eine Selbstbeteiligung stellt nur insoweit eine Begrenzung der Haftung dar, wie der betreffende Schaden tatsächlich vom vereinbarten Schutz umfasst ist.
15. Stornierung durch den Mieter
Eine von TM Mietpark bestätigte Reservierung ist verbindlich.
Soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder dieses bereits erloschen ist, kann der Mieter eine bestätigte Buchung nach folgenden Bedingungen stornieren:
Bei einer Stornierung mehr als 7 Kalendertage vor Mietbeginn werden 25 % des vereinbarten Mietentgelts berechnet.
Bei einer Stornierung ab 7 Kalendertagen bis mehr als 72 Stunden vor Mietbeginn werden 50 % des vereinbarten Mietentgelts berechnet.
Bei einer Stornierung ab 72 Stunden bis mehr als 24 Stunden vor Mietbeginn werden 75 % des vereinbarten Mietentgelts berechnet.
Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn werden 100 % des vereinbarten Mietentgelts berechnet.
Bei Nichterscheinen, Nichtabholung oder einer vom Mieter zu vertretenden Annahmeverweigerung werden ebenfalls 100 % des vereinbarten Mietentgelts berechnet.
Nicht bereits entstandene Kosten für beispielsweise Lieferung, Abholung, Kraftstoff oder Reinigung werden nicht als Stornokosten berechnet.
Bereits speziell für den Auftrag beschaffte, vorbereitete oder nicht anderweitig verwendbare Verbrauchsmaterialien können zusätzlich in Höhe des tatsächlich entstandenen und nicht vermeidbaren Aufwandes berechnet werden.
Als Zeitpunkt der Stornierung gilt der Zugang der Stornierung bei TM Mietpark. Die Stornierung sollte aus Beweisgründen in Textform, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp, erfolgen.
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass TM Mietpark überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung des für den Kunden reservierten Mietgegenstandes werden angerechnet.
TM Mietpark bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben ausdrücklich unberührt.
Die Anrechnung ersparter Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Nutzung entspricht auch dem gesetzlichen Grundgedanken bei persönlicher Verhinderung des Mieters.
16. Persönliche Verhinderung des Mieters
Kann der Mieter den Mietgegenstand aufgrund eines in seiner Person oder seinem Verantwortungsbereich liegenden Umstandes nicht nutzen, führt dies nicht automatisch zum Wegfall der vereinbarten Zahlungsverpflichtung.
Gesetzlich anzurechnende ersparte Aufwendungen sowie Vorteile einer möglichen anderweitigen Vermietung bleiben unberührt.
17. Lieferung und Abholung
Wurde eine Lieferung oder Abholung durch TM Mietpark vereinbart, hat der Kunde sicherzustellen, dass der vereinbarte Übergabe-, Liefer- oder Einsatzort ordnungsgemäß und gefahrlos erreichbar ist.
Besonderheiten wie eingeschränkte Zufahrten, Gewichtsbeschränkungen, besonders weiche oder unbefestigte Flächen, geringe Durchfahrtshöhen, enge Zufahrten oder sonstige Hindernisse sind TM Mietpark rechtzeitig mitzuteilen.
Kann eine vereinbarte Lieferung oder Abholung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes nicht oder nur mit erheblichem zusätzlichem Aufwand durchgeführt werden, können die tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten berechnet werden.
18. Anhänger und straßenverkehrspflichtige Mietgegenstände
Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Zugfahrzeug für den gemieteten Anhänger geeignet und entsprechend zugelassen ist.
Der Mieter hat sicherzustellen, dass er über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt.
Zulässiges Gesamtgewicht, Anhängelast, Stützlast und sämtliche sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten.
Für die ordnungsgemäße Beladung und Ladungssicherung ist der Mieter verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich von TM Mietpark übernommen wurde.
19. Maschinen und Baumaschinen
Maschinen und Baumaschinen dürfen nur entsprechend ihrem vorgesehenen Einsatzzweck und innerhalb der jeweiligen Belastungsgrenzen eingesetzt werden.
Überlastung, unsachgemäße Verwendung oder ein Einsatz außerhalb des bestimmungsgemäßen Einsatzbereichs sind nicht zulässig.
Betriebsstundenzähler oder sonstige Erfassungseinrichtungen dürfen weder manipuliert noch außer Betrieb gesetzt werden.
Überschreitungen vereinbarter Betriebsstunden werden mit dem für das jeweilige Gerät vereinbarten Mehrstundensatz berechnet.
20. Zelte, aufblasbare Artikel und Eventequipment
Zelte, Hüpfburgen, aufblasbare Anlagen sowie sonstiges empfindliches Eventequipment sind entsprechend der Einweisung sowie den jeweiligen Hersteller- und Sicherheitshinweisen aufzubauen, zu sichern und zu benutzen.
Zelte und vergleichbare textile Mietgegenstände dürfen keinesfalls nass oder stark feucht zusammengelegt, verpackt oder zurückgegeben werden.
Ist ein Zelt zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt aufgrund von Regen, Tau oder sonstiger Witterung noch nass oder erheblich feucht, ist TM Mietpark unverzüglich zu informieren.
Das Zelt darf in diesem Fall bis zur vollständigen Trocknung aufgebaut stehen bleiben.
Für eine Verlängerung der Standzeit, die ausschließlich zum erforderlichen Trocknen des Zeltes notwendig ist, wird keine zusätzliche Miete berechnet, sofern TM Mietpark rechtzeitig informiert wurde und das Zelt während dieser zusätzlichen Zeit nicht weiter für eine Veranstaltung oder einen sonstigen Nutzungszweck verwendet wird.
Nach vollständiger Trocknung ist das Zelt unverzüglich ordnungsgemäß abzubauen, vollständig trocken zu verpacken und zum mit TM Mietpark abgestimmten Zeitpunkt zurückzugeben.
Wird ein Zelt entgegen diesen Bestimmungen nass oder feucht zusammengelegt, verpackt oder zurückgegeben, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften für dadurch schuldhaft verursachte Schäden und erforderliche Aufwendungen. Hierzu können insbesondere Trocknungs-, Reinigungs- und Reparaturkosten sowie Schäden durch Schimmel, Stockflecken, Korrosion oder sonstige Feuchtigkeitsschäden gehören.
Bei Sturm, Gewitter, Starkwind oder sonstigen gefährlichen Wetterbedingungen sind die Sicherheits- und Herstellervorgaben zwingend einzuhalten. Die Nutzung ist gegebenenfalls unverzüglich einzustellen und das Mietmaterial entsprechend der Einweisung zu sichern oder abzubauen.
Der Mieter ist während des Mietzeitraums verpflichtet, die örtliche Wetterentwicklung zu beobachten und erforderliche Sicherungsmaßnahmen rechtzeitig durchzuführen.
Besondere produktbezogene Sicherheits- und Rückgabebedingungen in der Auftragsbestätigung, dem Mietvertrag oder der Einweisung gelten ergänzend.
21. Ausfall eines Mietgegenstandes vor Mietbeginn
Kann ein bestätigter Mietgegenstand aufgrund eines kurzfristigen technischen Defektes, eines Unfalls, eines Schadens durch einen Vormieter oder aus einem anderen von TM Mietpark nicht zu vertretenden Grund nicht bereitgestellt werden, wird der Kunde unverzüglich informiert.
Soweit möglich, bietet TM Mietpark einen geeigneten vergleichbaren Ersatz an.
Kann kein geeigneter Ersatz zur Verfügung gestellt werden, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Mietleistung zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
22. Haftung von TM Mietpark
TM Mietpark haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
TM Mietpark haftet ebenfalls unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
AGB dürfen insbesondere die Haftung für Körper- oder Gesundheitsschäden aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung sowie für grobes Verschulden nicht in unzulässiger Weise ausschließen.
23. Gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Internet, E-Mail, Telefon oder Messenger geschlossen werden, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen.
Ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht wird durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Über ein bestehendes oder aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme nicht bestehendes Widerrufsrecht wird der Verbraucher gesondert informiert.
Das BGB sieht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht vor; zugleich bestehen gesetzliche Ausnahmen, etwa für bestimmte Verträge mit festem Termin oder Zeitraum. Deshalb sollte der Shop die Widerrufsbelehrung getrennt und passend zur jeweiligen Mietart abbilden.
24. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von TM Mietpark.
25. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht eingeschränkt werden.
26. Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Vereinbarung eines Gerichtsstandes.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
27. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

